Über mich

Ich habe ein allgemeines Bachelorstudium der Psychologie (B. Sc.) abgeschlossen und in diesem Rahmen sehr zügig entschieden, dass ich mich im Bereich der forensischen Psychologie weiter spezialisieren möchte. Demnach habe ich einen Minor in angewandter Psychologie belegt, wozu auch ein erster Kurs zur Rechtspsychologie gehörte. Ungefähr zur gleichen Zeit habe ich ein Honours-Programm absolviert, in welchem ich eine Studie zu dem Phänomen der „Eyewitness Blindness“ ausgeführt und meine Bachelorthesis dazu erstellt habe.

Nach dem Abschluss meines Bachelorstudiums habe ich mich dann weiter in diese Fachrichtung orientiert und wurde für den zweijährigen Masterstudiengang der Forensischen Psychologie an der Universität Maastricht (NL) angenommen. Hierbei handelt es sich um einen für seine Qualität ausgezeichneten, internationalen Studiengang, der max. 25 Student*innen einen Platz bietet, um optimal auf die Arbeit des forensischen Psychologen vorbereitet zu werden. Teil dieses Studiengangs waren unter anderem Kurse bzw. Seminare zu folgenden Themengebieten:

  • Zeugen und Opfer
  • Täter und Angeklagte
  • Forensische Neuropsychologie
  • Jugenddelinquenz
  • Sachverständigentätigkeit
  • Betrug und Simulation (engl. Malingering)
  • Strafrecht
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Psychotische  Störungen
  • Sexualstraftaten
  • Grundlagen der Verhaltenstherapie
  • Grundlagen der Schematherapie

Weitere Bestandteile meines Studiums waren sowohl eine forschungsorientierte Tätigkeit, die ich als „Visiting  Research Assistant“ am „Centre of Research and Education in Forensic Psychology“ der University of Kent (UK) verbracht, als auch ein klinisches Praktikum, welches ich an einer Hamburger Gutachtenpraxis absolviert habe. Die Mitarbeiter dieser Praxis erstellten im Auftrag des Gerichts Gutachten zu sozial-, straf- und familienrechtlichen Fragestellungen sowie aussagepsychologische Gutachten. Teil des Praktikums war die Teilnahme an diagnostischen und explorativen Gesprächen, die Durchführung von Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik sowie die Verschriftlichung erhobener Daten für das Gutachten, die Vor- und Nachbereitung von Gerichtsverhandlungen.

Nach Abschluss meines Studiums als Forensische Psychologin (M. Sc.) im Jahr 2016 nahm ich eine Stelle als Psychologin in einem Klinikum für Forensische Psychiatrie an, wo die Maßregel für psychisch erkrankte Straftäter gem. § 63 StGB vollzogen wird. Als Forensische Psychologin im Maßregelvollzug nehme ich eine Doppelrolle ein, auf die ich bereits in meinem Studium vorbereitet wurde: Ein Teil meines Berufsalltags besteht aus der therapeutischen Arbeit mit den dort untergebrachten Patienten, dem Aufbau einer ausreichend stabilen therapeutischen Beziehung und, unter oberärztlicher bzw. psychologisch-psychotherapeutischer Anleitung und Supervision, der Planung und Umsetzung therapeutischer Interventionen. Diese verfolgen stets das Ziel, deliktrelevante Störungsanteile oder Eigenschaften therapeutisch aufzuarbeiten und die Patienten im Erlernen angemessener Verhaltensalternativen zu unterstützen und die Legalprognose zu verbessern. Der andere Teil meiner Arbeit befasst sich mit den Aufgaben der (klinikinternen) Sachverständigen. Dazu zählen regelmäßige kriminalprognostische Erhebungen und Einschätzungen sowie das Verfassen gutachterlicher Stellungnahmen zur Notwendigkeit der Fortdauer der Unterbringung, als auch die Anhörung bei Gericht. Im Rahmen meiner bisherigen Anstellung habe ich sowohl im Hochsicherheitsbereich und im weniger gesicherten Bereich, mit Patienten mit Persönlichkeitsstörungen, Paraphilien, Psychosen als auch Intelligenzminderung gearbeitet.

Während meines Studiums und meiner aktuellen Anstellung habe ich mich kontinuierlich fortgebildet und nehme seit dem Jahr 2018 an der Weiterbildung zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) teil, bin Mitglied mehrerer rechtspsychologischer Fachteams und nehme Einzelsupervisionen in Anspruch, um die Qualität meiner Arbeit zu sichern. In diesem Zusammenhang habe ich beschlossen meine Arbeit im Maßregelvollzug nur noch in Teilzeit auszuführen und nebenberuflich als forensisch-psychologische Sachverständige, auch für externe Auftraggeber, tätig zu sein. Mehr dazu, siehe Tätigkeitsprofil (LINK)