Entsprechend meiner Expertise erstelle ich forensisch-psychologische Gutachten zu kriminalprognostischen Fragestellungen, Fragen der Fortdauer des Vollzugs und Lockerungsentscheidungen.
Die Erstellung der Prognosegutachten erfolgt entsprechend den bekannten Mindestanforderungen (nach Boetticher, Kröber, Müller-Isberner, Böhm, Müller-Metz & Wolf, 2007), wird im Rahmen rechtspsychologischer Fachteams und durch Einzelsupervisionen supervidiert, um die Qualität meiner Arbeit zu sichern.
Weiterhin bin ich kontinuierlich um Fort- und Weiterbildung bemüht, besuche regelmäßig Seminare und Fachtagungen mit forensisch-psychologisch relevanten Schwerpunkten. Dadurch liegt eine Vielzahl von Trainings und Zertifizierungen in diagnostischen und risikoprognostischen Verfahren vor (bspw. HCR-20, PCL-R, Static-99, Stable-2007, Acute-2007, VRAG, SAPROF, WAIS, SARA), deren routinierte Anwendung die Grundlage meiner risikoprognostischen Einschätzung bildet.
Gern erstelle ich auch für Sie forensisch-psychologische Sachverständigengutachten in den oben beschriebenen Bereichen. Leseproben oder Nachweise verschiedener Fortbildungen und Zertifizierungen sende ich Ihnen auf Anfrage gerne zu.